Sozialrecht kommt zum Tragen in Fällen wie:
– Widerspruchsverfahren
– Klagen vor den Sozialgerichten
– Durchsetzung der Ansprüche auf Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Hartz IV)
– Wiedersprüche gegen Rentenbescheid
– Erwerbsminderungsrente
– Erwerbsunfähigkeitsrente
Sozialrecht – Für Ihr gutes Recht auf Unterstützung
Das Sozialrecht ist öffentliches Recht und kommt somit dann zum tragen, wenn sich Bürger mit einer öffentlichen Verwaltung rechtlich auseinander setzen müssen. Insbersondere dann, wenn es um das erstreiten der Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz 4) geht, ist schnelle Rechtshilfe notwendig.
Ob es um die Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II, also Hartz IV geht, um Wohngeld oder um die Rente – Ansprüche gegenüber Behörden müssen leider häufig rechtlich durchgesetzt werden. Dabei stehe ich Ihnen gern zur Seite.
Dank meiner Herkunft spreche ich polnisch. So kann ich meinen polnisch sprechenden Mandanten nicht nur als Rechtsanwalt zur Seite stehen, sondern auch die Rechtslage verständlich machen und so Sicherheit schaffen.