Im Allgemeinen Zivilrecht vertreten wir Sie gerne in folgenden Rechtsgebieten:

Sozialrecht
Arbeitsrecht
Familienrecht
Verkehrsrecht

Zivilrecht – für alles, was recht ist.

Zivilrecht ist der Teil des Rechts, den man allgemein als Privatrecht bezeichnet. Es regelt die unterschiedlichen Beziehungen, die natürliche und juristische Personen miteinander eingehen. Rechtlich relevante Beziehungen entstehen zum Beispiel durch Verträge.

Jeder Vertrag ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Daran halten sich längst nicht alle. Was tun, wenn der Vertragspartner seinen Teil nicht erfüllt? Hinzu kommt, dass das Leben und persönliche Situationen sich verändern. Man steckt in Verträgen, die nicht mehr passen. Nicht jeder Vertrag lässt sich einfach kurzfristig kündigen. Ich berate und vertrete Sie in allen juristischen Fragen des Zivilrechts. Als Kläger und als Beklagter. Von Schadenforderungen über Lohnforderungen bis hin zum Mahnverfahren. Dank meiner Sprachkenntnisse vertrete ich Mandanten auch in Forderungen nach oder aus Polen.

Wenn Verträge nicht halten, was sie versprechen oder was Sie sich davon versprochen haben, ist Rechtsbeistand sinnvoll und mehr als hilfreich. Sprechen Sie mich an, wenn Sie Verträge prüfen möchten, Ihre Ansprüche klären oder Ihre Rechte durchsetzen wollen. Anwaltliche Beratung und Beistand ist bei der Planung und vor der Unterzeichnung von Verträgen ebenso hilfreich wie in Krisen, bei Differenzen und im Schadensfall.

Länderübergreifende Anspruchsdurchsetzung von Privatleuten/Firmen in Polen gegen Privatleute/Firmen in Deutschland.